Gleichstellung in der KAIS

Für uns in der KAIS ist „Gleichstellung“ nicht nur ein Wort, sondern es ist gelebte Realität.

In unserem Team werden alle Mitarbeitenden gefördert – ganz unabhängig ihrer familiären Situation. Uns ist bewusst, dass gerade die zusätzliche Verantwortung für Kinder und familiäre Aufgaben erheblich sein kann. Dennoch steht dies bei uns einer anästhesiologischen Karriere nicht im Wege.

Teilzeit

Dass Gleichstellung gelebt wird, ist unter anderem am hohen Anteil von Mitarbeitenden in Teilzeit erkennbar. Bei uns werden unterschiedliche Teilzeitmodelle in allen Berufsgruppen – Ärzti:innenen in Weiterbildung, Fachärzt:innen, wissenschaftlichen Mitarbeitenden - bei Frauen und Männern gleichermaßen umgesetzt.

Schwangerschaft

Bereits die Schwangerschaft kann zu beruflichen Ungleichheiten führen. Diese Ungleichheiten wollen wir so gut es geht reduzieren und schwangeren Kolleginnen - natürlich immer unter der Prämisse des besten Gesundheitsschutzes - auch während dieser Zeit eine möglichst große Bandbreite an anästhesiologischen Einsatzbereichen ermöglichen. Hierzu hat unser Berufsverband (BDA) eine Positivliste erstellt, die ersichtlich macht, dass sehr viele ärztliche Tätigkeiten auch im operativen Bereich während der Schwangerschaft realisiert werden können. So gelingt es, dass u.a. auch die Weiterbildung während der Schwangerschaft weitestgehend unbehindert fortgeführt werden könnte.

In enger Absprache mit dem Dienstplanungsteam der KAIS wird ein individuelles Arbeitskonzept mit der Schwangeren erarbeitet – so werden gemeinsam klinische Einsatzbereiche und -zeiten festgelegt, ggf. notwendige personelle Saaldoppelungen für komplexe anästhesiologische Prozeduren organisiert, oder auch Einbindungen in wissenschaftliche oder organisatorische Projekte außerhalb des OPs vereinbart. Unser gemeinsames Ziel ist, dass Motivation, Qualifikation, und berufliche Weiterbildungsziele in Einklang mit den besonderen Umständen einer Schwangerschaft stehen, ohne dass es für die Mitarbeiterin zu einer körperlichen Überforderung wird. Eine Schwangerschaft darf nicht zu einer Reduktion der beruflichen Förderung, sondern vielmehr zu einer situativen Anpassung dieser Förderung führen.

Wiedereinstieg

Gleiches gilt auch für den beruflichen Wiedereinstieg nach längerer Pause, wie zum Beispiel der Elternzeit:  Durch ein individuell angepasstes (Wieder-) Einarbeitungskonzept, sowie durch ein breites Fort- und Weiterbildungsangebot versuchen wir dies zu erleichtern.

Die Entscheidung für Familie ist eine Investition für unsere Gesellschaft – die Schaffung von Möglichkeiten zur bestmöglichen Vereinbarkeit Beruf und Familie durch die Klinik ist so auch als Anerkennung hierfür zu verstehen.